Im Fall Cornell übernimmt New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James die Rolle der Sonderermittlerin. Gouverneurin Kathy Hochul begründet die Sonderuntersuchung mit schwindendem Vertrauen in die örtliche Aufarbeitung der Vorwürfe.
Cornell-Fall: New York setzt Sonderermittlerin ein
Hochul hat die Generalstaatsanwaltschaft mit weiteren Ermittlungen zu einem mutmaßlichen sexuellen Übergriff an der Cornell University beauftragt. Die Anordnung soll sicherstellen, dass der Fall unabhängig geprüft wird – nachdem neue Informationen Fragen zum Vorgehen der Campuspolizei und zur Entscheidung der örtlichen Staatsanwaltschaft aufgeworfen haben.
Im Zentrum steht der Vorwurf einer ehemaligen Studentin, sieben Männer hätten sie 2024 in einem Verbindungshaus auf dem Universitätsgelände sexuell missbraucht und vergewaltigt. Die damals 20-Jährige sagte, ihr seien Alkohol und Drogen verabreicht worden; sie wandte sich nach eigenen Angaben etwa drei Wochen später an die Campuspolizei. Zu einer strafrechtlichen Anklage kam es zunächst nicht.
Warum die örtliche Untersuchung in die Kritik geriet
Der Fall erhielt Mitte September neue Aufmerksamkeit, nachdem die ehemalige Studentin unter dem Pseudonym Jane Doe eine Zivilklage eingereicht hatte. Seither stehen nicht nur die Vorwürfe selbst, sondern auch der Umgang der Behörden mit ihren frühen Aussagen im Fokus.
Bezirksstaatsanwalt Matthew Van Houten erklärte, die erste eidesstattliche Aussage der Frau habe weder eine Gruppenvergewaltigung noch eine Verabreichung von Drogen beschrieben. US-Medien berichteten dagegen unter Berufung auf Verhörprotokolle, sie habe der Polizei gesagt, vergewaltigt worden zu sein. Van Houten sagte, er habe diese Aussagen nicht gesehen – ein Widerspruch, der den Ruf nach umfassender Aufklärung verstärkt.
Letitia James soll Beweise prüfen und der Grand Jury vorlegen
Als Sonderermittlerin soll Generalstaatsanwältin Letitia James den Vorfall unabhängig untersuchen, mögliche Straftaten verfolgen und die Beweislage einer Grand Jury präsentieren. Dieses Gremium prüft vor einer möglichen Anklage, ob die vorgelegten Beweise dafür ausreichen.
Hochul sagte, die junge Frau habe Anspruch darauf, dass jeder relevante Umstand geprüft und Gerechtigkeit angestrebt werde. Die Gouverneurin begründete ihren Schritt damit, dass das Vertrauen in die Fähigkeit der Bezirksstaatsanwaltschaft, den Fall angemessen zu behandeln, erschüttert sei. Damit wird die Sonderuntersuchung zugleich zu einer politischen Affäre: Im Mittelpunkt steht auch die Frage, ob die bisherigen Nachforschungen vollständig und sorgfältig waren.
Welche Fragen die weiteren Ermittlungen klären müssen
Die neue Prüfung soll insbesondere den Ablauf der ersten Befragungen und den Umgang mit den dokumentierten Aussagen nachvollziehen. Entscheidend wird sein, welche Informationen den örtlichen Behörden vorlagen und wie sie in die damalige Entscheidung einflossen, kein Strafverfahren einzuleiten.
Die Vorwürfe gegen die sieben Männer sind bislang nicht gerichtlich festgestellt; sie bestritten laut früheren Medienberichten ein Fehlverhalten und erklärten, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Die Justiz muss nun die unterschiedlichen Darstellungen und verfügbaren Beweise prüfen – ohne eine Anschuldigung mit einem erwiesenen Sachverhalt gleichzusetzen.